Wie funktioniert die Schweizer Verrechnungssteuer von 35 % und wie fordere ich sie zurück?
Die Verrechnungssteuer (VStG) ist eine Sicherungssteuer des Bundes, die auf Schweizer Kapitalerträgen zu 35 % an der Quelle einbehalten wird: Dividenden von Schweizer Unternehmen, Zinsen auf Schweizer Obligationen, Schweizer Bankzinsen über CHF 200 pro Jahr sowie bestimmte Lotteriegewinne. Der Ausschüttende zieht die Steuer automatisch vor der Auszahlung ab, sodass Sie nur 65 % des Bruttobetrags erhalten.
In der Schweiz steuerlich ansässige Personen erhalten die vollen 35 % zurück, indem sie das Bruttoeinkommen in ihrer jährlichen Steuererklärung deklarieren. Der einbehaltene Betrag wird auf die veranlagte Einkommenssteuer angerechnet; ein allfälliger Überschuss wird rückerstattet. Die Deklarationspflicht ist bewusst gewählt – sie dient der Verhinderung von Steuerhinterziehung. Wer die Einkünfte nicht deklariert, verliert den Rückerstattungsanspruch dauerhaft.
Ausländische Anlegerinnen und Anleger können gestützt auf anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen eine Teilrückerstattung beantragen. Der abkommensrechtliche Satz für Dividenden beträgt in der Regel 15 %, was bedeutet, dass nur 20 Prozentpunkte (35 % minus 15 %) über das Abkommensverfahren zurückgefordert werden können. Anträge werden bei der ESTV mit dem Formular DA-1 (für Portfoliobeteiligungen) oder dem Formular R-82 eingereicht. Qualifizierte institutionelle Anleger können vereinfachte Verfahren nutzen. Der Rückerstattungsprozess kann sechs bis zwölf Monate in Anspruch nehmen.
Dies sind allgemeine Informationen, keine professionelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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