Box 3 (Wealth)Jan 24, 2025

Gibt es in der Schweiz eine Kapitalgewinnsteuer für private Anlegerinnen und Anleger?

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Die Schweiz kennt keine Bundeskapitalgewinnsteuer auf Wertschriftengewinne privater Anlegerinnen und Anleger. Wer Aktien, ETFs, Obligationen oder andere Wertschriften als Privatperson (nicht als gewerbsmässiger Händler) kauft und verkauft, erzielt auf Bundesebene und in den meisten Kantonen steuerfreie Gewinne.

Die Ausnahme bilden Liegenschaften: Die kantonale Grundstückgewinnsteuer erfasst Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken. Sätze und Haltedauerrabatte variieren je nach Kanton – längere Haltedauern führen in der Regel zu tieferen Sätzen.

Die Abgrenzung zwischen privatem Anleger und gewerbsmässigem Händler ist entscheidend. Die Steuerbehörden können Sie als gewerbsmässigen Händler qualifizieren, wenn Sie häufig handeln, Fremdkapital einsetzen, kurze Haltedauern haben oder wenn der Handel Ihre primäre Einkommensquelle ist. Gewerbsmässige Händler zahlen auf alle Gewinne Einkommenssteuer. Es gibt keine klare Regelung dazu, was eine Umqualifizierung auslöst – die Behörden berücksichtigen Häufigkeit, Volumen und Finanzierungsart.

Dies sind allgemeine Informationen, keine professionelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.

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Disclaimer: This information is for general educational purposes and is not professional tax advice. Tax situations vary. Consult a qualified tax professional for advice specific to your circumstances.