Wie werden Kryptowährungen in der Schweiz für private Anlegerinnen und Anleger besteuert?
Für Schweizer Privatanlegerinnen und -anleger sind Kryptowährungsgewinne in der Regel steuerfrei – dieselbe Regelung ohne Kapitalgewinnsteuer, die für Aktien gilt, findet auch auf Kryptowährungen Anwendung. Bitcoin kaufen, halten und mit Gewinn verkaufen ist kein steuerbares Einkommen, sofern die Person als Privatanlegerin oder Privatanleger und nicht als gewerbsmässige Händlerin oder gewerbsmässiger Händler eingestuft wird.
Kryptowährungsbestände unterliegen jedoch der Vermögenssteuer. Der Jahresendwert der Kryptoguthaben muss in der Steuererklärung deklariert werden. Die ESTV veröffentlicht Jahresendkurse für die wichtigsten Kryptowährungen. Kleinere oder illiquide Coins sind zum Marktpreis am 31. Dezember zu bewerten.
Kryptowährungen, die als Einkommen erhalten werden – Mining-Erträge, Staking-Einnahmen, in Krypto ausgezahlter Lohn oder Airdrops – werden als ordentliches Einkommen zum Marktwert im Empfangszeitpunkt besteuert. DeFi-Erträge und Zinsen aus Kryptoleihe werden gleich behandelt. Wer als gewerbsmässige Händlerin oder gewerbsmässiger Händler eingestuft wird (hohe Handelsfrequenz, Fremdkapitaleinsatz, kurze Haltedauern), muss alle Gewinne als ordentliches Einkommen versteuern.
Dies sind allgemeine Informationen, keine professionelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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