Wie funktionieren Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland oder Grossbritannien?
Die Schweiz hat mit über 100 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, darunter Deutschland und Grossbritannien, um eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens zu verhindern. Die Abkommen teilen die Besteuerungsrechte auf: Erwerbseinkommen wird in der Regel dort besteuert, wo die Arbeit geleistet wird; Renten dort, wo die Person ansässig ist; und Dividenden zwischen Quellen- und Ansässigkeitsstaat aufgeteilt.
Nach dem DBA Schweiz-Deutschland wird das Schweizer Erwerbseinkommen von deutschen Einwohnenden in der Schweiz über die Quellensteuer (zuzüglich 4,5 % Quellensteuersatz) besteuert, wobei Deutschland die Freistellungs- oder Anrechnungsmethode anwendet. Schweizer Dividenden an deutsche Empfängerinnen und Empfänger unterliegen einem Quellensteuersatz von 15 % (reduziert gegenüber den üblichen 35 % der Verrechnungssteuer via Abkommensantrag). Das DBA Schweiz-Grossbritannien funktioniert bei Dividenden ähnlich (15 % Abkommenssatz) und befreit in der Regel britische Rentenzahlungen von der Schweizer Steuer, wenn die empfangende Person in Grossbritannien ansässig ist.
Um von reduzierten Abkommenssätzen zu profitieren, müssen Sie in der Regel ein Rückforderungsformular bei der ESTV einreichen oder ein vergleichbares Formular verwenden. Abkommensentlastungen erfolgen nicht automatisch – sie müssen beantragt werden. Wenn Sie in der Schweiz ansässig sind und Einkommen aus Deutschland oder Grossbritannien erzielen, legen die jeweiligen Abkommen fest, welches Land es besteuern darf und ob eine Anrechnung möglich ist.
Dies sind allgemeine Informationen, keine professionelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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