Was ist die Quellensteuer für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz?
Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung C leben und Erwerbseinkommen erzielen, unterliegen in der Regel der Quellensteuer – einer Steuer, die direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen wird. Dieses Verfahren ersetzt für die meisten ausländischen Arbeitnehmenden die ordentliche Veranlagung.
Der Satz wird vom Wohnkanton festgelegt und variiert je nach Einkommenshöhe, Familienstand und Religionszugehörigkeit (Kirchensteuer). Der Arbeitgeber berechnet und zieht den Betrag monatlich ab und überweist ihn im Namen der steuerpflichtigen Person an die kantonale Behörde.
Übersteigt das Bruttojahreseinkommen CHF 120'000, muss zusätzlich eine ordentliche Steuererklärung (ordentliche Veranlagung) eingereicht werden, auch wenn die Quellensteuer bereits abgezogen wurde. Es ist auch möglich, freiwillig eine nachträgliche ordentliche Veranlagung zu beantragen, wenn bedeutende Abzüge – wie Liegenschaftskosten, Säule 3a oder Pendlerkosten – die Steuerbelastung unter den bereits abgezogenen Betrag senken würden.
Dies sind allgemeine Informationen, keine professionelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
No spam. Just this answer, straight to your inbox.