Wie reiche ich meine Schweizer Steuererklärung (Steuererklärung) ein?
Die Schweizer Steuererklärung wird bei der kantonalen Steuerbehörde eingereicht, nicht beim Bund. Jeder Kanton hat eigene Fristen – in der Regel der 31. März für das Vorjahr, wobei die meisten Kantone auf Anfrage eine automatische Verlängerung bis zum 30. September gewähren. Einige Kantone erlauben Verlängerungen bis zum Jahresende.
Die Einreichung erfolgt digital über die Steuersoftware des Kantons (z. B. ZHprivateTax für Zürich, TaxMe-Online für Genf). Sie deklarieren Einkommen aus allen Quellen, machen Abzüge geltend und reichen die Erklärung elektronisch ein. Die Behörde stellt anschliessend eine Veranlagungsverfügung aus, die die definitiv geschuldete Steuer ausweist.
Wichtige Abzüge: Berufskosten (bis CHF 3'000 für Angestellte als Pauschale oder tatsächliche belegte Kosten), Pendlerkosten, Verpflegungskosten, Säule-3a-Beiträge, Spenden, Versicherungsprämien und Kinderbetreuungskosten. Ehepaare werden gemeinsam besteuert, was bei höheren Einkommen zu einer Heiratsstrafe führen kann.
Dies sind allgemeine Informationen, keine professionelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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