Welche berufsbedingten Abzüge kann ich in der Schweiz geltend machen?
Unselbstständig erwerbstätige Personen in der Schweiz können jährlich eine Pauschalabzug für Berufskosten von CHF 3'000 ohne Belege geltend machen. Alternativ können tatsächliche, belegte Kosten abgezogen werden, sofern diese die Pauschale übersteigen. Zu den wichtigsten abzugsfähigen Positionen gehören: Pendlerkosten (tatsächliche Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder ein Pauschalabzug bei Nutzung des Autos), Verpflegungskosten ausserhalb des Hauses (CHF 15/Tag ohne Arbeitgeberbeitrag, bis CHF 3'200/Jahr) sowie zusätzliche Kosten für Homeoffice.
Weiterbildungskosten sind abzugsfähig, wenn die Ausbildung in direktem Zusammenhang mit der aktuellen Erwerbstätigkeit steht – Kurse, Bücher, Prüfungen. Kosten für eine Umschulung sind in der Regel nicht abzugsfähig. Gewerkschaftsbeiträge und Mitgliedschaften in Berufsverbänden sind abzugsfähig.
Selbstständigerwerbende können tatsächliche Geschäftskosten abziehen: Büroräume, Ausrüstung, Versicherungen, Buchhaltung, Geschäftsreisen und einen anteiligen Homeoffice-Abzug, sofern ein eigener Raum ausschliesslich für berufliche Zwecke genutzt wird. Die Vorschriften verlangen eine klare Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Gebrauch.
Dies sind allgemeine Informationen, keine professionelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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