Wie werden Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz besteuert?
Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind Personen, die in einem Nachbarland (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich oder Liechtenstein) wohnen und regelmässig zur Arbeit in die Schweiz pendeln. Ihre steuerliche Behandlung richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und ihrem Wohnsitzstaat.
Gemäss dem DBA zwischen Deutschland und der Schweiz zieht der Schweizer Arbeitgeber 4,5 % Quellensteuer auf den Schweizer Lohn ab; Deutschland besteuert das verbleibende Einkommen. Nach dem DBA zwischen Frankreich und der Schweiz wird der Lohn in der Regel nur in der Schweiz (nicht in Frankreich) über die Quellensteuer besteuert, wobei Frankreich eine Freistellung anwendet. Mit Italien gilt eine besondere Vereinbarung für Grenzkantone (Tessin, Graubünden, Wallis).
Grenzgängerinnen und Grenzgänger müssen in der Regel mindestens einmal pro Woche in ihr Wohnsitzland zurückkehren, um den Grenzgängerstatus zu behalten. Wer nach dem deutschen DBA mehr als 60 Nächte pro Jahr in der Schweiz verbringt, verliert den vergünstigten Quellensteuersatz. Die Regelungen dieser Abkommen wurden in den letzten Jahren überarbeitet, weshalb eine Prüfung beim lokalen Steuerberater empfehlenswert ist.
Dies sind allgemeine Informationen, keine professionelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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