Welche Abkommenssätze gelten in der Schweiz für Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen?
Der inländische Quellensteuersatz der Schweiz auf Dividenden und Zinsen beträgt 35 % (Verrechnungssteuer). Doppelbesteuerungsabkommen reduzieren diesen Satz für berechtigte ausländische Empfängerinnen und Empfänger. Bei Dividenden aus Portfoliobeteiligungen (in der Regel unter 10 %) beträgt der Abkommenssatz am häufigsten 15 %. Bei massgeblichen Beteiligungen (10 % oder mehr) senken viele Abkommen den Satz auf 5 % oder gar 0 %, was dem Grundsatz entspricht, dass Dividenden zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft an der Quelle nicht hoch besteuert werden sollten.
Zinsen auf Schweizer Anleihen und Bankguthaben unterliegen ebenfalls der 35%igen Verrechnungssteuer. Die Abkommenssätze auf Zinsen betragen im Rahmen der meisten OECD-Musterabkommen 0 % oder 5 %. Das bedeutet, dass berechtigte ausländische Gläubiger nahezu die gesamte auf Schweizer Anleihenszinsen einbehaltene Verrechnungssteuer von 35 % zurückfordern können, indem sie das entsprechende Formular bei der ESTV einreichen. Wichtige Abkommenspartner und ihre Dividendensätze: Deutschland (15 % Portfolio, 5 % ab 10 % Beteiligung), Vereinigtes Königreich (15 % Portfolio), USA (15 % Portfolio, 5 % ab 10 % nach dem DBA USA-Schweiz) und Frankreich (15 % Portfolio).
Um die reduzierten Sätze zu erhalten, müssen ausländische Empfängerinnen und Empfänger aktiv einen Antrag über die Rückerstattungsformulare der ESTV stellen (R-82 für den allgemeinen Gebrauch, Formular 82 E/82 R für spezifische Fälle). Anträge müssen in den meisten Fällen innerhalb von drei Jahren nach dem Einbehaltungsdatum gestellt werden. In der Schweiz ansässige Unternehmen und Privatpersonen erhalten die vollen 35 % automatisch über ihre ordentliche Steuererklärung zurück, ohne ein separates Rückerstattungsverfahren.
Dies ist eine allgemeine Information und keine professionelle Steuerberatung. Konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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