Wie schützen Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vor einer doppelten Besteuerung?
Die Schweiz hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA auf Deutsch, CDI auf Französisch) mit mehr als 100 Ländern abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht ausüben darf, damit dasselbe Einkommen nicht von beiden Ländern vollständig besteuert wird. Jedes Abkommen ist bilateral und deckt bestimmte Einkommensarten ab: Erwerbseinkommen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Kapitalgewinne auf Grundstücken, Renteneinkünfte und Verwaltungsratshonorare.
Die häufigsten Mechanismen sind die Freistellungs- und die Anrechnungsmethode. Bei der Freistellungsmethode wird das im Quellenstaat besteuerte Einkommen aus der Steuerbemessungsgrundlage des Ansässigkeitsstaates vollständig ausgenommen. Bei der Anrechnungsmethode können beide Staaten das Einkommen besteuern, der Ansässigkeitsstaat rechnet jedoch die im Ausland gezahlte Steuer an. Die Schweiz wendet für Erwerbseinkünfte in der Regel die Freistellungsmethode und für Kapitalerträge die Anrechnungsmethode an.
Um von einem reduzierten Abkommenssatz zu profitieren (beispielsweise 15 % Quellensteuer auf Dividenden statt der inländischen Verrechnungssteuer von 35 %), muss ein Schweizer Empfänger aktiv einen Abkommensantrag stellen; die Entlastung wird nicht automatisch gewährt. Gleich verhält es sich für in der Schweiz ansässige Personen mit ausländischen Einkünften: Sie müssen diese in der Schweizer Steuererklärung deklarieren und den einschlägigen Abkommensschutz geltend machen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die ESTV führt online eine vollständige Liste aller Abkommen und der jeweiligen Sätze.
Dies ist eine allgemeine Information und keine professionelle Steuerberatung. Konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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