InvestmentsFeb 25, 2025

Was ist die Schweizer Stempelsteuer (Umsatzabgabe) auf Wertschriftentransaktionen?

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Die Schweiz erhebt eine Bundessteuer auf den Umsatz mit Wertschriften (Umsatzabgabe), umgangssprachlich als Stempelsteuer bezeichnet, auf den Kauf und Verkauf von in- und ausländischen Wertschriften, wenn ein Schweizer Effektenhändler als Gegenpartei oder Vermittler auftritt. Der Steuersatz beträgt 0,075 % pro Gegenpartei (0,15 % total) auf Schweizer Wertschriften und 0,15 % pro Gegenpartei (0,30 % total) auf ausländische Wertschriften.

Die Steuer fällt an, wenn Sie Aktien, Obligationen oder Fondsanteile über eine Schweizer Bank oder einen Schweizer Broker kaufen oder verkaufen. Sie ist in der Regel in den Transaktionskosten enthalten, die auf Ihrer Abrechnung ausgewiesen werden. Handeln Sie direkt über eine ausländische Börse via einen nicht-schweizerischen Broker ohne Schweizer Zwischenhändler, fällt die Steuer im Allgemeinen nicht an. In der Schweiz kotierte ETFs, die physisch ausländische Wertschriften halten, werden zum ausländischen Satz besteuert.

Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit unter 12 Monaten, Anteile an Schweizer Anlagefonds und Neuemissionen sind ausgenommen. Die Stempelsteuer ist von der Verrechnungssteuer zu unterscheiden und kann in der Steuererklärung nicht zurückgefordert werden – sie ist eine dauerhafte Transaktionskosten. Wer häufig handelt, sollte sie neben Maklerprovísionen in die Kostenkalkulation einbeziehen.

Dies sind allgemeine Informationen, keine professionelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.

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Disclaimer: This information is for general educational purposes and is not professional tax advice. Tax situations vary. Consult a qualified tax professional for advice specific to your circumstances.