Welche familienbezogenen Abzüge kann ich in der Schweizer Steuererklärung geltend machen?
Die Schweiz bietet eine Reihe familienbezogener Abzüge sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene. Der Kinderabzug auf Bundesebene beträgt CHF 6'700 pro unterhaltspflichtigem Kind unter 18 Jahren (oder in Ausbildung bis 25 Jahre) pro Jahr auf der direkten Bundessteuererklärung. Die kantonalen Abzüge werden von jedem Kanton separat festgelegt und sind oft grosszügiger. Manche Kantone erlauben auch einen Abzug für Kinder in tertiärer Ausbildung über die Standardaltersgrenze hinaus.
Unterhaltszahlungen an einen früheren Ehegatten sind für die zahlende Person vollumfänglich abziehbar und müssen von der empfangenden Person auf Bundesebene als steuerbares Einkommen deklariert werden. Kinderunterhaltszahlungen an den anderen Elternteil sind für die zahlende Person nicht abziehbar und für den empfangenden Elternteil nicht steuerpflichtig; der Kinderabzug steht in der Regel dem Elternteil mit dem Sorgerecht zu. Der Versicherungsprämienabzug (Versicherungsabzug) umfasst einen zusätzlichen Betrag pro Kind, auf Bundesebene typischerweise CHF 700 pro Kind.
Alleinerziehende erhalten auf Bundesebene einen besonderen Elternabzug (CHF 2'600 pro Jahr) als Anerkennung der höheren Haushaltskosten. Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, können diesen Abzug nicht geltend machen. Kinderbetreuungskosten, die an externe Dritte bezahlt werden, sind separat unter dem Kinderdrittbetreuungskostenabzug abziehbar, bis zur Bundesobergrenze von CHF 25'500 pro Kind und Jahr, sofern beide Elternteile erwerbstätig oder in Ausbildung sind.
Dies ist eine allgemeine Information und keine professionelle Steuerberatung. Konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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