Income TaxApr 9, 2025

Welche besonderen Steuerregelungen gelten für Expatriates nach der Schweizer Expatriatenverordnung?

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Die Schweizer Expatriatenverordnung (Expatriatenvergütungen, gestützt auf das BKSE-Kreisschreiben und verwandte Bundesvorgaben) sieht ein besonderes Abzugsregime für Arbeitnehmende vor, die vorübergehend von einem ausländischen Arbeitgeber in die Schweiz entsandt werden. Als Expatriates gelten in diesem Zusammenhang Personen, die aus dem Ausland entsandt wurden, ihren Lebensmittelpunkt ausserhalb der Schweiz behalten und nach Abschluss des Einsatzes in ihr Heimatland zurückkehren werden.

Qualifizierende Expatriates können bestimmte Kosten abziehen, die gewöhnliche Ansässige nicht geltend machen können: angemessene einmalige Umzugskosten bei An- und Abreise, Schulgebühren für Kinder an fremdsprachigen oder internationalen Schulen (die für normale Ansässige nicht abzugsfähig sind) sowie Unterkunftskosten, sofern im Ausland ein eigenes Heim unterhalten wird. Diese Abzüge kommen zu den üblichen Berufsauslagenabzügen hinzu.

Das Regime gilt für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel bis zu fünf Jahre. Sobald ein Arbeitnehmer als dauerhaft ansässig gilt, was sich daran zeigt, dass die Familie in die Schweiz nachzieht, die ausländische Liegenschaft verkauft wird oder ein C-Ausweis vorliegt, entfallen die Expatriatenabzüge und die ordentlichen Steuerregeln gelten. Die Anspruchsberechtigung wird von der kantonalen Behörde beurteilt und sollte idealerweise bereits bei der Ankunft bestätigt werden. Nicht alle Kantone wenden die Regeln identisch an, und die Abzugsbeträge richten sich nach den tatsächlich belegten Kosten.

Dies ist eine allgemeine Information und keine professionelle Steuerberatung. Konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.

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Disclaimer: This information is for general educational purposes and is not professional tax advice. Tax situations vary. Consult a qualified tax professional for advice specific to your circumstances.