Wie viel kann ich in der Schweiz für Pendlerkosten abziehen?
In der Schweiz können Arbeitnehmende die Kosten für den Arbeitsweg zwischen Wohnort und Hauptarbeitsort abziehen. Für Nutzende des öffentlichen Verkehrs sind die tatsächlichen Kosten des Abonnements oder der Fahrt (Zweite-Klasse-Tarif) abziehbar. Für Autofahrende wird ein pauschaler Kilometeransatz angewendet, wenn der öffentliche Verkehr nicht zumutbar ist oder erheblich langsamer wäre. Die kantonalen und Bundessätze weichen leicht voneinander ab.
Auf Bundesebene ist der Pendlerabzug seit 2022 auf CHF 3'200 pro Jahr begrenzt. Diese Obergrenze trifft Pendlerinnen und Pendler mit weitem Arbeitsweg und teurem Saisonabonnement. Die Kantone sind an diese Bundesobergrenze nicht gebunden; viele lassen höhere Abzüge zu, wodurch die kantonale Veranlagung für Fernpendelnde grosszügiger ausfällt als die direkte Bundessteuer.
Wochenpendelnde, die am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhalten, können neben den Unterkunftskosten (im Rahmen bestimmter Grenzen) auch die wöchentlichen Heimfahrten zum Familienwohnsitz abziehen. Home-Office-Tätigkeit hebt den Pendlerabzug nicht automatisch auf; abziehbar sind die Tage, an denen tatsächlich gependelt wird. Wenn der Arbeitgeber Pendlerkosten im Lohn entschädigt, sind diese als steuerbares Einkommen zu deklarieren, sofern die Vergütung nicht als steuerfreier Sachbezug strukturiert ist.
Dies ist eine allgemeine Information und keine professionelle Steuerberatung. Konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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