Warum sind Kapitalgewinne auf Schweizer Wertschriften für Privatanleger in der Regel steuerfrei?
Bei der Ausgestaltung des modernen Steuersystems hat die Schweiz bewusst darauf verzichtet, eine allgemeine Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften einzuführen. Privatanleger, die Aktien, Anleihen, ETFs oder ähnliche Instrumente im Rahmen einer ordentlichen privaten Vermögensverwaltung kaufen und verkaufen, werden auf ihren Gewinnen nicht besteuert. Dieser Grundsatz ist sowohl im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch in den kantonalen Steuergesetzen verankert und macht die Schweiz im internationalen Vergleich zu einem Sonderfall.
Der Gedanke dahinter ist, dass solche Gewinne als realisierte Wertsteigerungen des bestehenden Vermögens und nicht als neues Einkommen gelten. Die Schweiz besteuert Vermögen stattdessen jährlich über die Vermögenssteuer. Dieses System bringt einen Kompromiss mit sich: Die Anlegerinnen und Anleger zahlen jedes Jahr unabhängig von der Wertentwicklung Vermögenssteuer auf den Portfoliowert, behalten jedoch den vollen Gewinn beim Verkauf.
Die Steuerfreiheit gilt nicht uneingeschränkt. Die ESTV und die kantonalen Behörden wenden eine Reihe von Kriterien an, die oft als Fünf-Kriterien-Test bezeichnet werden, um gewerbsmässige Wertschriftenhändler zu identifizieren, deren Gewinne als ordentliches Einkommen voll steuerpflichtig sind. Massgebliche Faktoren sind unter anderem die Haltedauer, die Handelsfrequenz, der Einsatz von Fremdkapital, die Wiederanlage der Gewinne sowie die Frage, ob Einkünfte aus dem Wertschriftenhandel die primäre Einkommensquelle darstellen. Es gibt keine klare Grenzregel; die Beurteilung erfolgt individuell aufgrund des Gesamtbildes der Handelsaktivität.
Dies ist eine allgemeine Information und keine professionelle Steuerberatung. Konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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