Welche Vermögenswerte unterliegen der Schweizer Vermögenssteuer und welche Abzüge gelten?
Die Schweizer Vermögenssteuer erfasst das weltweite Nettovermögen aller Ansässigen – Bankguthaben, Wertschriftenportfolios, Liegenschaften, Fahrzeuge, Boote, Geschäftsbeteiligungen und sonstige Vermögenswerte. Schulden wie Hypotheken, Privatkredite und ausstehende Steuerschulden werden abgezogen, um das steuerbare Reinvermögen zu ermitteln. Säule-2-Freizügigkeitsguthaben und Säule-3a-Guthaben sind von der Vermögenssteuer befreit, solange sie im Vorsorgesystem gebunden sind.
Jeder Kanton legt seinen eigenen Steuersatz und seine Freibeträge fest. Der Kanton Zürich gewährt einen Abzug von CHF 92'000 pro erwachsene Person und CHF 25'000 pro unterhaltspflichtige Kind, bevor der progressive Steuersatz angewendet wird – dieser beginnt unter 0,1 % und erreicht bei sehr grossen Vermögen knapp 0,7 %. Steuergünstige Kantone wie Zug und Schwyz wenden Sätze an, die rund halb so hoch sind wie diejenigen in Zürich oder Genf, was die Wahl des Wohnorts für wohlhabende Personen bedeutsam macht.
Wertschriften werden zum offiziellen Jahresendkurs der ESTV bewertet. Liegenschaften werden nach dem kantonalen Steuerwert bewertet, der den Marktwert häufig unterschreitet. Nicht kotierte Unternehmensanteile erfordern eine formelbasierte Bewertung. Die korrekte Deklaration aller Vermögenswerte ist obligatorisch; nach Ablauf einer Amnestieperiode entdeckte ausländische Konten ziehen Bussen nach sich.
Dies sind allgemeine Informationen, keine professionelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
No spam. Just this answer, straight to your inbox.