Wie hoch sind die Abzugslimiten für Säule 3a im Jahr 2025?
Für das Jahr 2025 können Arbeitnehmende mit einer beruflichen Vorsorge (BVG) bis zu CHF 7'258 pro Jahr in die Säule 3a einzahlen und diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Selbstständigerwerbende ohne Anschluss an eine BVG-Pensionskasse können bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens aus Erwerbstätigkeit abziehen, maximal jedoch CHF 36'288. Diese Limiten sind an die maximale AHV-Rente gebunden und werden jährlich angepasst.
Einzahlungen müssen bis spätestens 31. Dezember getätigt werden, um für das laufende Steuerjahr zu gelten. Im Januar überweisene Beträge werden dem Folgejahr angerechnet. Es ist möglich, mehrere 3a-Konten bei verschiedenen Anbietern zu führen, zum Beispiel 3a-Anlagekonten bei Banken oder Versicherungslösungen. Das Staffeln über mehrere Konten und das schrittweise Beziehen in verschiedenen Jahren ist eine bewährte Planungsstrategie.
Bei Auszahlung wird das Kapital zu einem reduzierten Sondersatz getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Der kantonale Satz variiert erheblich: In Schwyz liegt er für typische Auszahlungssummen bei rund 2 bis 3 %, in Zürich zwischen 5 und 7 %. Wer mehrere 3a-Konten über mehrere Steuerjahre gestaffelt bezieht, kann die Steuerbelastung bei der Pensionierung wirksam reduzieren.
Dies ist eine allgemeine Information und keine professionelle Steuerberatung. Konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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