Wie wird die Säule 2 (BVG-Berufliche Vorsorge) in der Schweiz besteuert?
Die Säule 2 ist die obligatorische Berufliche Vorsorge in der Schweiz und gilt für Arbeitnehmende mit einem Jahreseinkommen über CHF 22'050. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge werden in etwa gleichmässig aufgeteilt – die kombinierten Beiträge liegen je nach Alter zwischen 7 % und 18 % oder mehr des koordinierten Lohns. Beiträge unterliegen während der Einzahlungsphase nicht der Einkommenssteuer.
Bei der Pensionierung haben Sie in der Regel die Wahl zwischen dem Bezug des Vorsorgekapitals als lebenslange Rente, als Kapitalabfindung oder als Kombination beider Möglichkeiten. Rentenzahlungen werden im Bezugsjahr als ordentliches Einkommen besteuert. Kapitalauszahlungen werden gesondert zu einem reduzierten Satz besteuert, ähnlich wie bei der Säule 3a, jedoch in der Regel tiefer aufgrund der höheren Beträge.
Beim dauerhaften Verlassen der Schweiz können Sie Ihr Säule-2-Kapital beziehen. EU/EFTA-Staatsangehörige können nur den überobligatorischen Teil (über dem BVG-Minimum) auszahlen lassen; der obligatorische Teil bleibt bis zum Rentenalter gesperrt. Personen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten können das gesamte Guthaben auszahlen lassen. Ein vorzeitiger Bezug zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum ist ebenfalls möglich.
Dies sind allgemeine Informationen, keine professionelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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