Was sind AHV/AVS-Beiträge in der Schweiz und wie viel zahle ich?
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die erste Säule der Schweizer Alters- und Sozialversicherung. Der kombinierte Beitragssatz für AHV/IV/EO beträgt 10,6 % des Bruttolohns. Arbeitnehmende zahlen die Hälfte (5,3 %), die direkt vom Lohn abgezogen wird; der Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte. Selbstständigerwerbende zahlen den vollen Satz auf ihr Nettoeinkommen, mit einem leicht reduzierten Effektivsatz bei tieferen Einkommen.
Die AHV deckt Altersrente, Hinterlassenenleistungen und Invalidenversicherung. Das Rentenalter beträgt 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen (ab 2025 steigt es unter der AHV21-Reform auf 65 Jahre). Die maximale AHV-Rente für Einzelpersonen beläuft sich auf CHF 2'450/Monat (2024); Ehepaare erhalten gemeinsam maximal CHF 3'675/Monat.
Die Beiträge sind für alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie in bestimmten Fällen für Schweizer Staatsangehörige im Ausland obligatorisch. Wer die Schweiz dauerhaft verlässt, kann unter bilateralen Abkommen möglicherweise AHV-Beiträge zurückfordern, wobei dies für EU/EFTA-Staatsangehörige eingeschränkt ist.
Dies sind allgemeine Informationen, keine professionelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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