Was ist die Grundstückgewinnsteuer und wie wird sie bei Immobilienverkäufen in der Schweiz berechnet?
Obwohl die Schweiz private Wertschriftengewinne nicht besteuert, unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken auf kantonaler Ebene der Grundstückgewinnsteuer (GKGST). Der steuerbare Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des ursprünglichen Kaufpreises und wertsteigernder Investitionen (Umbauten, Erweiterungen), nicht jedoch gewöhnlicher Unterhaltskosten. Auch Transaktionskosten wie Notargebühren und Maklerprovisionen sind vom Gewinn abziehbar.
Die meisten Kantone wenden einen progressiven Steuersatz an, der mit zunehmender Haltedauer sinkt. Ein Verkauf nach zwei Jahren kann einen Zuschlag auf den Basissatz auslösen, während eine Haltedauer von 10, 20 oder 25 Jahren den effektiven Steuersatz auf einen Bruchteil des Basissatzes senken kann. Die konkrete Satzstruktur und die Haltefristen-Rabatte variieren von Kanton zu Kanton: Manche Kantone wenden einen einheitlichen kantonalen Satz an, andere erheben zusätzliche Gemeindesteuern.
Die Steuer ist im Kanton geschuldet, in dem das Grundstück liegt, unabhängig vom Wohnsitz des Verkäufers. Wer den Erlös innerhalb einer bestimmten Frist in ein neues selbst bewohntes Ersatzdomizil reinvestiert (die Aufschubfrist variiert je nach Kanton, beträgt oft zwei Jahre), kann die Steuer aufschieben. Der Erlös muss in ein neues selbst bewohntes Objekt in der Schweiz investiert werden, nicht in eine Miet- oder Ferienwohnung. Bei Liegenschaften, die im Erbfall auf Erben übertragen werden, entsteht die Steuerpflicht in der Regel erst beim späteren Verkauf durch die Erben, nicht bereits zum Zeitpunkt des Erbgangs.
Dies ist eine allgemeine Information und keine professionelle Steuerberatung. Konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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