Wie werden Mieteinnahmen in der Schweiz besteuert?
Mieteinnahmen aus Schweizer Liegenschaften werden als ordentliches Einkommen zum Grenzsteuersatz besteuert und zu Ihren übrigen Jahreseinkünften hinzugerechnet. Sie deklarieren die Bruttomieteinnahmen und können tatsächliche Unterhaltskosten, Reparaturen, Versicherungen, Verwaltungsgebühren und Hypothekarzinsen abziehen. Alternativ kann anstelle der tatsächlichen Kosten ein Pauschalabzug von 10 % oder 20 % der Bruttomieteinnahmen (je nach Alter der Liegenschaft) geltend gemacht werden.
Selbst genutztes Wohneigentum wird anders behandelt: Die Schweiz rechnet einen Eigenmietwert an – einen fiktiven Betrag, der dem darstellt, was Sie bei einer Miete zahlen würden. Dieser wird dem steuerbaren Einkommen hinzugerechnet. Im Gegenzug können Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abgezogen werden. Dieses System ist umstritten und wird seit Jahrzehnten zur Reform diskutiert.
Mietliegenschaften unterliegen zudem der Vermögenssteuer auf ihrem Steuerwert. Kapitalgewinne aus einem späteren Verkauf werden auf kantonaler Ebene nach der Grundstückgewinnsteuer besteuert, wobei die Sätze mit längerer Haltedauer sinken.
Dies sind allgemeine Informationen, keine professionelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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