Welche Steuerpflichten haben Selbstständigerwerbende in der Schweiz?
Selbstständigerwerbende in der Schweiz werden auf ihren Nettogeschäftsgewinn besteuert, also auf den Bruttoertrag abzüglich der abziehbaren Geschäftsaufwände. Anders als Arbeitnehmende reichen sie ihre Steuern auf der Basis einer Erfolgsrechnung oder einer vereinfachten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ein. Sämtliche ordentlichen Geschäftsaufwände sind abziehbar: Material, Personalkosten, Büromiete, Ausrüstung, Versicherungen, Buchführungs- und Rechtskosten sowie ein angemessener Anteil für ein ausschliesslich geschäftlich genutztes Heimbüro.
Die AHV-Beiträge sind ein wesentlicher Kostenfaktor für Selbstständigerwerbende. Der volle kombinierte AHV/IV/EO-Satz von 10,1 % (zuzüglich FAK-Beitrag) wird auf das Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit erhoben, ohne dass ein Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Die Beiträge werden von der Ausgleichskasse auf Basis des deklarierten Nettoeinkommens festgesetzt. Wichtig zu wissen: Die bezahlten AHV-Beiträge sind selbst vom steuerbaren Einkommen abziehbar, was zu einer Kreisrechnung führt, die durch eine Standardformel aufgelöst wird.
Selbstständigerwerbende haben die Möglichkeit, einer Pensionskasse (BVG) freiwillig beizutreten oder, wenn sie Angestellte beschäftigen, diese obligatorisch anzuschliessen. Die Säule 3a steht ebenfalls offen und ist besonders wertvoll: Ohne BVG-Anschluss können Selbstständigerwerbende bis zu 20 % des Nettoeinkommens (max. CHF 36'288 im Jahr 2025) einzahlen, was ein wirkungsvolles Instrument zur Steuerverschiebung darstellt. Die MWST-Pflicht besteht ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000. Verspätete Zahlungen der provisorischen AHV-Beitragsraten führen zu Verzugszinsen.
Dies ist eine allgemeine Information und keine professionelle Steuerberatung. Konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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