In welchen Schweizer Kantonen sind Kinder von der Erbschaftssteuer befreit?
Die Schweiz kennt keine Bundeserbschaftssteuer. Alle 26 Kantone legen ihre eigenen Regeln fest, und die überwiegende Mehrheit befreit direkte Nachkommen (Kinder und Enkel) sowie den überlebenden Ehegatten. In der Praxis zahlt ein Elternteil, das Vermögen an Kinder hinterlässt, in den meisten Schweizer Kantonen keine kantonale Erbschaftssteuer. Dies gilt auch für bevölkerungsreiche Kantone wie Zürich, Bern, Waadt und Aargau.
Einige Kantone gehen noch weiter und haben die Erbschafts- und Schenkungssteuer für alle Begünstigten, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, vollständig abgeschafft. Schwyz und Obwalden sind die bekanntesten Beispiele. Verschiedene andere Kantone (darunter Luzern und Solothurn) befreien Ehegatten und direkte Nachkommen, besteuern jedoch Übertragungen an Geschwister, Cousins oder Dritte.
Die Sätze für nicht befreite Begünstigte steigen mit zunehmendem Verwandtschaftsgrad stark an. Übertragungen an Dritte oder entfernte Verwandte können in steuerlich hochbelasteten Kantonen effektive Sätze von 25 bis 50 % erreichen. Massgeblich ist bei beweglichem Vermögen der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, bei Grundstücken der Lageort des Objekts. Schenkungen unter Lebenden unterliegen den kantonalen Schenkungssteuerregeln, die grundsätzlich dem Erbschaftssteuerrecht entsprechen, jedoch in Bezug auf Freibeträge und Tarife wichtige Abweichungen aufweisen können.
Dies ist eine allgemeine Information und keine professionelle Steuerberatung. Konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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