Gibt es in der Schweiz eine Erbschaft- oder Schenkungssteuer?
In der Schweiz gibt es keine Bundes-Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Diese Steuern sind ausschliesslich Sache der Kantone, und die Sätze variieren erheblich. Die meisten Kantone befreien direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) und Ehegatten vollständig. Einige Kantone – namentlich Schwyz und Obwalden – haben die Erbschafts- und Schenkungssteuer gänzlich abgeschafft.
Für entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen können die Sätze erheblich sein. In Kantonen, die diese Steuer noch erheben, können Nicht-Verwandte auf Erbschaften über bestimmten Freibeträgen mit Sätzen von 30 bis 50 % belastet werden. Die Steuer wird in dem Kanton erhoben, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz hatte (für bewegliche Vermögenswerte), bzw. dort, wo die Liegenschaft liegt (für Grundstücke).
Im Ausland wohnhafte Personen, die in der Schweiz gelebt haben, unterliegen mit ihren Schweizer Vermögenswerten der kantonalen Erbschaftssteuer. Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland, die Schweizer Liegenschaften erben, lösen ebenfalls eine kantonale Steuerpflicht aus. Angesichts der grossen Unterschiede zwischen den Kantonen ist bei grenzüberschreitenden Nachlassangelegenheiten eine sorgfältige Beratung unerlässlich.
Dies sind allgemeine Informationen, keine professionelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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