Welche Steuervorteile bieten Schweizer Holdinggesellschaften?
Die Schweiz ist aufgrund des Beteiligungsabzugs ein bevorzugter Standort für Holdinggesellschaften. Dieser Abzug reduziert die Gewinnsteuer auf qualifizierende Dividenden und Kapitalgewinne aus Tochtergesellschaften erheblich oder eliminiert sie vollständig. Auf Bundesebene qualifizieren sich Dividenden und Gewinne aus Beteiligungen von mindestens 10 % (oder mit einem Verkehrswert von mindestens CHF 1 Mio.) für den Beteiligungsabzug. In der Praxis reduziert der Abzug die Bundessteuer auf solche Erträge nahezu auf null.
Die meisten Kantone bieten auf kantonaler Ebene eine gleichwertige Beteiligungsentlastung. In Verbindung mit dem moderaten Bundesgewinnsteuersatz und der Tatsache, dass viele Kantone ihre kantonalen Steuersätze nach der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer auf rund 12 bis 14 % gesenkt haben, können die effektiven Gesamtsteuersätze für Holdingstrukturen international wettbewerbsfähig sein. Kantone wie Zug, Nidwalden und Appenzell Innerrhoden bleiben besonders attraktiv.
Über den Beteiligungsabzug hinaus bietet die Schweiz ein umfangreiches Abkommensnetz (über 100 DBA), politische Stabilität, einen verlässlichen Rechtsstaat und eine kooperative Steuerverwaltung, die verbindliche Rulings erteilt. Die Patentbox und der Forschungs- und Entwicklungs-Superabzug kommen Holdinggruppen mit IP-Vermögen zugute. Seit 2020 wurden die meisten kantonalen Vorzugsregimes wie die ehemaligen Holding- und Domizilgesellschaftsstatus im Rahmen der Unternehmenssteuerreform (STAF) durch das heutige Beteiligungsabzugssystem ersetzt.
Dies ist eine allgemeine Information und keine professionelle Steuerberatung. Konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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