Wie wirken sich FATCA und der AIA auf Schweizer Bankkontoinhaberinnen und -inhaber aus?
Die Schweiz nimmt an zwei internationalen Rahmenwerken teil, die den automatischen Austausch von Finanzkonteninformationen zwischen Steuerbehörden regeln: dem US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und dem gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard, CRS) der OECD. Schweizer Banken und Finanzinstitute melden Kontodaten von im Ausland ansässigen Kundinnen und Kunden an die ESTV, die diese dann an die zuständige ausländische Steuerbehörde weitergibt.
Für US-Personen (US-Bürgerinnen und -Bürger sowie Green-Card-Inhaber), die in der Schweiz leben, bedeutet FATCA, dass ihre Schweizer Bankkonten, Depots und Beteiligungen an Schweizer Einheiten jährlich an den IRS gemeldet werden. Gemeldet werden Kontostände, Zinsen, Dividenden und Bruttoerlöse. Dies gilt zusätzlich zu und unabhängig von den FBAR- und FATCA-Formular-8938-Meldepflichten, die US-Personen direkt gegenüber den US-Behörden erfüllen müssen.
Der CRS gilt für Nicht-US-Personen und umfasst über 100 teilnehmende Länder. Schweizer Finanzinstitute identifizieren Kontoinhaber, die steuerlich in einem CRS-Teilnehmerland ansässig sind, und melden deren Kontodaten an die ESTV, die die Informationen mit der zuständigen ausländischen Steuerbehörde austauscht. Kontoinhaber, die Schweizer Konten in ihrem Heimatland nicht deklariert hatten, wurden nach CRS-Austauschmeldungen mit Bussen konfrontiert. Das Schweizer Bankgeheimnis, das im Inland nach wie vor rechtlich geschützt ist, steht dem automatischen Informationsaustausch im Rahmen dieser internationalen Abkommen nicht entgegen.
Dies ist eine allgemeine Information und keine professionelle Steuerberatung. Konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
No spam. Just this answer, straight to your inbox.