Wie funktionieren MWST-Registrierung und -Abrechnung für Unternehmen in der Schweiz?
Die Schweizer Mehrwertsteuer wird auf Deutsch als MWST, auf Französisch als TVA und auf Italienisch als IVA bezeichnet. Unternehmen mit einem steuerbaren Jahresumsatz von über CHF 100'000 müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Erreichen dieser Schwelle bei der ESTV anmelden. Unterhalb der Grenze ist eine freiwillige Registrierung möglich, was vorteilhaft sein kann, wenn die Vorsteuerabzüge auf Einkäufen die erhobene MWST übersteigen.
Der Normalsatz beträgt seit Januar 2024 8,1 %. Der reduzierte Satz von 2,6 % gilt für Güter des täglichen Bedarfs, darunter Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Arzneimittel, Bücher und Zeitungen. Der Sondersatz von 3,8 % gilt für Beherbergungsleistungen. Die meisten Finanzdienstleistungen, Gesundheitsleistungen, Bildungsangebote und Kulturveranstaltungen sind ausgenommen, was bedeutet, dass Anbieterinnen und Anbieter keine MWST in Rechnung stellen, aber auch keine Vorsteuer geltend machen können.
Die Abrechnung erfolgt elektronisch über das FTA-Portal (MWST-Abrechnung). Die meisten Unternehmen rechnen quartalsweise ab; kleine Unternehmen mit einem Umsatz unter CHF 5 Millionen können die jährliche Abrechnung mit Quartalszahlungen wählen. Die Saldosteuersatzmethode vereinfacht die Buchführung für anspruchsberechtigte Kleinunternehmen, indem ein branchenspezifischer Pauschalsatz angewendet wird, anstatt alle Ein- und Ausgangssteuern einzeln zu erfassen. Verspätete Registrierungen oder Unterzahlungen lösen Verzugszinsen aus.
Dies sind allgemeine Informationen, keine professionelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine qualifizierte Steuerfachperson.
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